5.1(2) Da die von der pro+motion GmbH angebotenen Leistungen eine umfangreiche Planung/ Vorbereitung erfordern, werden die nachfolgenden Sätze, deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen der pro+motion GmbH berücksichtigt, zugrunde gelegt:
bis 91 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Preises
90 bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% des Preises
60 bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% des Preises
31 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% des Preises
ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 90% des Preises.
b) Für die Berechnung der unter Ziffer 5.1. genannten Fristen ist jeweils der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der pro+motion GmbH maßgeblich.
c) Das Recht der pro+motion GmbH, einen höheren Aufwand und/oder Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.



