5.1(3) d) Dem Teilnehmer bleibt das Recht vorbehalten, hinsichtlich der unter Ziffer 5.1. genannten Pauschalen nachzuweisen, dass der pro+motion GmbH ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. e) Der Teilnehmer kann verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter an der Veranstaltung teilnimmt. Die pro+motion GmbH kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder dessen Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Teilnehmerwechsels haften der eintretende Dritte sowie der ursprüngliche Teilnehmer gegenüber der pro+motion GmbH als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten.



