5.2. pro+motion GmbH als Leistungsträger/ Anbieter von Teil-/ Einzelleistungen, Ziffer 1.3.b) dieser Bedingungen
Anderen Vertragspartnern der pro+motion GmbH [bspw. Veranstaltern] steht das vorstehende Rücktrittsrecht nicht zu. Diese sind auf die gesetzlichen Rücktrittsrechte aus Verzug und Gewährleistung beschränkt. Insbesondere Stornierungen der Teilnehmer gegenüber dem Vertragspartner der pro+motion GmbH führen nicht zu einem Rücktrittsrecht. In diesem Fall bleibt der Vertragspartner gegenüber der pro+motion GmbH zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
: Nimmt der Vertragspartner die Leistungen der pro+motion GmbH ganz oder teilweise aus Gründen, die in seiner Person liegen, nicht in Anspruch, hat er gegen die pro+motion GmbH keinen Anspruch auf Erstattung des Preises.

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