7. Rücktritt und Kündigung durch die pro+motion GmbH
7.1. Die pro+motion GmbH kann vor Antritt/Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurücktreten soweit ein wichtiger Grund vorliegt.
7.2. Wichtige Gründe gegenüber einem Teilnehmer sind für die pro+motion GmbH als Veranstalter insbesondere, wenn die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegte Teilnehmerzahl nicht erreicht wird; in diesem Fall ist es der pro+motion GmbH gestattet, den Rücktritt bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn gegenüber dem Vertragspartner zu erklären, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, wobei die pro+motion GmbH in diesem Fall den Rücktritt bis zum Veranstaltungsbeginn gegenüber dem Vertragspartner erklären kann.
Im Falle des Rücktritts wegen der unter Ziffer 7.2. genannten Gründe erstattet die pro+motion GmbH dem Vertragspartner/Teilnehmer bereits auf den Veranstaltungspreis geleistete Beträge, soweit das Vorliegen des wichtigen Grundes von der pro+motion GmbH oder von keiner der Vertragsparteien zu vertreten ist.



