5. Rücktritt durch Vertragspartner
5.1.(1) pro+motion GmbH als Veranstalter, Ziffer 1.3.a) dieser Bedingungen
a) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss stets in schriftlicher Form gegenüber der pro+motion GmbH erfolgen. Tritt der Teilnehmer von dem Vertrag zurück oder nimmt dieser an der Veranstaltung ohne besondere Erklärung nicht teil, ist die pro+motion GmbH berechtigt, für bislang entstandene Aufwendungen und getroffene Vorkehrungen einen angemessenen Ersatz zu verlangen, soweit der Rücktritt von dieser nicht zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt. Gleiches gilt, wenn sich der Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Veranstaltungsdokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Treffpunkt einfindet oder wenn die Veranstaltung wegen eines nicht von der pro+motion GmbH zu vertretenen Fehlens von Dokumenten nicht angetreten wird.



