8.3(1). Allgemeine, die in den Ziffern 8.1. bis 8.3. enthaltenen Klauseln, ergänzende Haftungsregelungen Im Übrigen haftet die pro+motion GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit der Schaden nicht eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beinhaltet. Für einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung zudem auf Vorsatz beschränkt. Mängel sind durch den Vertragspartner gegenüber der pro+motion GmbH alsbald nach Feststellung anzuzeigen, so dass die pro+motion GmbH die Möglichkeit erhält, Abhilfe zu schaffen. Unterbleibt diese Mängelanzeige, ist der Vertragspartner insoweit mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Für zu Recht gerügte Mängel leistet die pro+motion GmbH in der Weise Gewähr, dass sie nachbessert oder Ersatz beschafft, d. h. Abhilfe leistet. Zur Mängelbeseitigung/Abhilfe hat der Vertragspartner der pro+motion GmbH eine angemessene Frist zu setzen.



