8.2. pro+motion GmbH als Leistungsträger/Anbieter von Teil- und Einzelleistungen Tritt die pro+motion GmbH lediglich als Leistungsträger/Anbieter von Teil-, Einzelleistungen auf, haftet sie ausschließlich für die ihr obliegende vertragliche Leistung. Eine Haftung der pro+motion GmbH gegenüber Kunden ihrer Vertragspartner der pro+motion GmbH ist ausgeschlossen. Bedient sich die pro+motion GmbH ihrerseits Erfüllungsgehilfen zur Leistungserbringung beschränkt sich die Haftung der Firma pro+motion GmbH darauf, ihre gegen diese Drittfirmen bestehenden Ansprüche an den Vertragspartner abzutreten und den Vertragspartner auf die direkte Geltendmachung dieser Ansprüche gegenüber der Drittfirma zu verweisen. Lediglich für den Fall, dass der Vertragspartner diese Ansprüche gegenüber Dritten nicht realisieren kann, bleibt die Haftung der pro+motion GmbH, wie sie im Rahmen dieser Bedingungen geregelt ist, bestehen.



