8.1(4). Die vertragliche Haftung der pro+motion GmbH für Schäden, die keine Körperschäden darstellen, ist bei Veranstaltungen auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die pro+motion GmbH herbeigeführt wurde oder soweit die pro+motion GmbH für einen dem Vertragspartner entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 Der Vertragspartner/Teilnehmer ist verpflichtet, Gewährleistungsansprüche gegenüber der pro+motion GmbH innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen.

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