8.1(3). [ Für Leistungen, die von Drittfirmen im Rahmen der Vorbereitung oder Durchführung einer Veranstaltung erbracht werden und keine Fremdleistungen im Sinne des vorhergehenden Absatzes, sondern Eigenleistungen darstellen, beschränkt sich die Haftung der Firma pro+motion GmbH darauf, ihre gegen diese Drittfirmen/Leistungsträger bestehenden Ansprüche an den Vertragspartner/ Teilnehmer abzutreten und den Vertragspartner/Teilnehmer auf die direkte Geltendmachung dieser Ansprüche gegenüber der Drittfirma/Leistungsträger zu verweisen. Lediglich für den Fall, dass der Vertragspartner/Teilnehmer diese Ansprüche gegenüber Dritten nicht realisieren kann, bleibt die Haftung der pro+motion GmbH, wie sie im Rahmen dieser Bedingungen geregelt ist, bestehen.



