8.1(2). Die pro+motion GmbH übernimmt keine Haftung für Nachteile des Vertragspartners/ Teilnehmers, die daraus entstehen, dass die Teilnahmevoraussetzungen in der Person des Teilnehmers nicht vorliegen.
Leistungen, die außerhalb der Gesamtheit der durch die pro+motion GmbH geschuldeten Leistung liegen und damit zusätzliche Leistungen sind [bspw. Beförderungen im Linienverkehr] stellen Fremdleistungen dar, für deren mangelfreie und vertragsgemäße Erbringung die pro+motion GmbH keine Haftung übernimmt. Der Vertragspartner/Teilnehmer ist auf eine Inanspruchnahme der Drittfirma, die die Fremdleistung erbringt, beschränkt.

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