7.4(2). Die Höhe einer eventuell zu leistenden Erstattung bestimmt sich wie folgt: Der Veranstaltungspreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Veranstaltung in beanstandungsfreiem Zustand zu dem tatsächlichen Wert gestanden haben würde. Hat der Vertragspartner die der Kündigung zugrundeliegenden Gründe zu vertreten, erfolgt keine – auch keine anteilige – Erstattung.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1.(1) pro+motion GmbH als Veranstalter
Die jeweiligen Veranstaltungen werden durch die pro+motion GmbH sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haftet die pro+motion GmbH für eine gewissenhafte Vorbereitung, die Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
Der Vertragspartner/Teilnehmer prüft selbst, ob er sich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen fühlt. Er trägt für
sein Handeln sowie seine körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung.



