3. Leistungsinhalt/Änderungsvorbehalt
3.1. Die konkreten Leistungen der pro+motion GmbH ergeben sich aus deren schriftlichen Angebot/ dem schriftlichen Vertrag [in den Fällen der Ziffer 2.1. dieser Bedingungen] oder aus den Katalogangaben sowie der Auftragsbestätigung [in den Fällen der Ziffer 2.2. dieser Bedingungen], wobei im letzteren Falle bei Abweichungen der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgeblich ist.

3.2.(1) Die pro+motion GmbH ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Leistungsbild auch nach Vertragsschluss einseitig zu ändern, soweit dies erforderlich ist, die pro+motion GmbH das Vorliegen des wichtigen Grundes nicht zu vertreten hat und zudem die Änderung für den Vertragspartner unter Berücksichtigung von dessen Interessen zumutbar ist.


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