3.2.(2) Die pro+motion GmbH verpflichtet sich, die Änderung so gering wie möglich zu halten und den Gesamtcharakter/Gesamtzuschnitt der ursprünglichen Leistung nicht zu ändern.
Die pro+motion GmbH verpflichtet sich, dem Vertragspartner die Leistungsänderung unverzüglich anzuzeigen.
Der Vertragspartner hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine andere mindestens gleichwertige Leistung zu verlangen. Diese Rechte muss der Vertragspartner unverzüglich spätestens jedoch binnen einer Frist von einer Woche nach Zugang der Änderungsanzeige – ausüben. Die vorgenannten Rechte stehen dem Vertragspartner jedoch nur dann zu, wenn die Änderung erheblich ist und eine wesentliche Vertragsleistung betrifft. Das Recht auf eine andere mindestens gleichwertige Leistung setzt zudem voraus, dass die pro+motion GmbH in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis für den Vertragspartner aus ihrem Leistungsangebot anzubieten. Übt der Vertragspartner diese Rechte nicht fristgemäß aus, gilt der Vertrag mit den angezeigten geänderten Bedingungen und der Vertragspartner ist insoweit mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

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