2.3. Mündliche Beauftragungen der pro+motion GmbH durch Vertragspartner in den Fällen der Ziffern 2.1. und 2.2., sonstige Abreden und Nebenabreden sowie nachträgliche Vertragsänderungen sind für die pro+motion GmbH grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass diese von der pro+motion GmbH schriftlich bestätigt und/oder die derartigen Abreden zugrundeliegenden Leistungen tatsächlich von der pro+motion GmbH durchgeführt werden. Im letzteren Fall bestimmt sich der Leistungsumfang nach den tatsächlichen durch die pro+motion GmbH erbrachten Leistungen.



