11. Rechtswahl
Auf Rechtsverhältnisse mit der pro+motion GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.(1) Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Erfüllungsort für alle gegenwärtigen und zukünftigen, sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Ansprüche, ist der Gerichtsstand. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Fulda. Die Firma pro+motion GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen. 
Die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit in diesen Bedingungen unwirksame Bestimmungen enthalten sind, sind diese durch zulässige zu ersetzen, die den Vertragszweck und den von der Firma pro+motion GmbH beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg sicherstellen.

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